Das sind die neuen Massnahmen, die im Faustballsport gelten
von Swiss Faustball

Der Bundesrat hat heute die Massnahmen zur Ausbreitung der Coronapandemie verschärft. Das hat auch Auswirkungen auf den Faustballsport. Wir haben die wichtigsten Anpassungen zusammengefasst.
Der Bundesrat hat heute weitere Massnahmen getroffen, die am nächsten Montag (06.12.2021) in Kraft treten.
Training
- Bei Aktivitäten in Innenräumen ist der Zugang weiterhin auf Personen mit Covid-Zertifikat (3G) eingeschränkt.
- Es gibt aber keine Ausnahmen mehr für Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren.
- Jede sportliche Aktivität, die in geschlossenen Räumen stattfindet, erfordert nun ein gültiges Covid-Zertifikat (3G).
- Der Verein/Trainer(in) der Aktivität muss die Gültigkeit des Zertifikats kontrollieren.
- Neu gilt zusätzlich auch Maskenpflicht (Ausnahme: Trainer/Spielende auf dem Spielfeld)
Wettkampf
- Für Veranstaltungen im Innenbereich (Sportveranstaltungen, Vereinsanlässe) gilt weiterhin Zertifikatspflicht.
- Neu gilt zusätzlich für Alle (Zuschauer, Spieler und Spielerinnen, Betreuer und Betreuerinnen, Spielleiter und Spielleiterinnen) auch Maskenpflicht
(Ausnahme: Betreuende/Spielende auf dem Spielfeld, alle Personen beim Essen und Trinken, Konsumation ist aber nur sitzend erlaubt)
Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind:
- Personen unter 16 Jahren
Zu beachten:
- Es gibt Kantone, die die Maskenpflicht zusätzlich zur Zertifikatspflicht bereits jetzt in Kraft gesetzt haben.
Swiss Faustball wird in Kürze die Details in den angepassten SF-Schutzkonzepten zum Trainings- und Wettspielbetrieb publizieren.