So darf ab dem 11. Mai wieder Faustball gespielt werden
von Swiss Faustball

Basierend auf den Vorgaben des Bundesamts für Sport (BASPO) und von Swiss Olympic wurden vom Schweizerischen Turnverband (STV) Schutzkonzepte für die Bereiche Breitensport, Kunstturnen, Rhythmische Gymnastik und Trampolin erstellt und von den Behörden freigegeben. Für Swiss Faustball gelangt das Schutzkonzept Breitensport zur Anwendung.
Zielsetzungen
Ziel ist es, die schrittweise Wiederaufnahme der Bewegungs- und Trainingsaktivitäten im Faustballsport umzusetzen und die gesundheitlichen / epidemiologischen Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) einzuhalten. Die Verantwortung zur Umsetzung der Schutzmassnahmen liegt bei den einzelnen Organisationen/Vereinen, Vorstand, J+S Coaches, Leiter sowie den Faustballerinen und Faustballern.
Wir weisen auf einige wichtige Punkte im Konzept hin:
Gültigkeit
Das Konzept gilt für den gesamtschweizerischen Faustballtrainingsbetrieb ab 11. Mai 2020, für Erwachsene wie für Kids.
Die Durchführung von Wettkämpfen ist nach wie vor untersagt.
Individuelles Konzept
Auf Basis des vorliegenden Schutzkonzeptes muss von jedem Verein ein individuelles Konzept erstellt werden, welches mit den Schutzkonzepten der Betreiber der Sportanlagen abgeglichen werden muss. Das individuelle Konzept muss nicht von einer Behörde genehmigt werden. Die zuständigen Behörden können jedoch eine Sportaktivität verbieten oder eine Anlage schliessen, wenn kein oder ein nicht ausreichendes Schutzkonzept vorliegt.
Übergeordnete Grundsätze
Die vorliegenden Schutzmassnahmen basieren auf den allgemeinen Grundsätzen zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Coronavirus. Diese Grundsätze sind:
- Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
- Social-Distancing (2m Mindestabstand zwischen allen Personen; 10m2 pro Person muss eingehalten werden; kein Körperkontakt)
- Maximale Gruppengrösse von fünf Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe. Wenn möglich gleiche Gruppenzusammensetzung und Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten.
- Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten.
Risikobeurteilung und Triage
Im Merkblatt „Schutzmassnahmen COVID-19 Turnsport“ sind die wichtigsten Kriterien zusammengefasst:
- Krankheitssymptome und Risikogruppen
- An- und Abreise zum Training
- Umkleide, Dusche und Toilette
- Zutrittsbeschränkung
- Verhalten während des Trainings
Verantwortlichkeit der Umsetzung vor Ort
Vorstand, Sportchef, Techn. Leiter
- Hat die Verantwortung für die Planung, Umsetzung und Kommunikation des Schutzkonzepts in seiner Sportinfrastruktur.
- Hat Kontakt zu den Besitzern/Betreibern der Trainingsinfrastruktur, spricht geplante Massnahmen mit diesen ab und berücksichtigt allfällige zusätzlichen Auflagen von dieser Seite.
- Plant unter Einbezug seiner Trainer die Trainingsorganisation (Trainingsblöcke/Trainingszeiten, max. Anzahl Trainingsgruppen pro Trainingsblock) und die Zusammensetzung der Trainingsgruppen.
- Informiert die betroffenen Personen (Funktionäre, Leiterinnen und Leiter, Turnerinnen und Turner, Eltern, …) über die getroffenen Massnahmen und definierten Abläufe.
- Organisiert die zusätzlichen Reinigungsmassnahmen.
- Organisiert das nötige Desinfektionsmittel und bei Bedarf Schutzmasken und Handschuhe.
- Organisiert die Massnahmen im Zutrittsbereich der Sportanlage (Wartezonen, Abstandsmarkierungen, Zutrittsprotokolle, …).
- Überwacht (punktuell) die Einhaltung der Vorgaben vor Ort. Eine durchgehende Überwachung ist organisatorisch nicht möglich. Es wird hier an Selbstverantwortung und die Solidarität aller Beteiligten appelliert.
Leiterinnen und Leiter
- Planung und Umsetzung der Trainingsinhalte.
- Planung der Rotationen der einzelnen Trainingsgruppen.
- Überwachen der Einhaltung der Abstandsregeln im Trainingsbetrieb (zwischen den Personen der jeweiligen Trainingsgruppe sowie zwischen den verschiedenen Trainingsgruppen).
Schriftliche Protokollierung der Teilnehmenden
Die Aufenthalte aller Personen in der Trainingsinfrastruktur sind schriftlich zu protokollieren. Es sind Trainingspräsenzlisten zu führen, auf welchen der Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens der Trainingsinfrastruktur erfasst werden.
Meisterschaftsstart
Der Bundesrat wird am 27. Mai über die Freigabe von Wettkämpfen entscheiden. Die Faustballmeisterschaften können gesamtschweizerisch frühestens am Wochenende 27./28. Juni 2020 starten. Weitere Infos dazu folgen zum gegebenen Zeitpunkt an dieser Stelle.
Kommunikation
Die Vereinsführungen kommunizieren das Schutzkonzept - bzw. wie dieses bei ihnen umgesetzt wird - gegenüber ihren Funktionären, Leiterinnen und Leiter, Faustballerinnen und Faustballern sowie den Eltern.
Fragen
Für Fragen stehen zur Verfügung
- Franco Giori, Zentralpräsident Swiss Faustball (giori@swissfaustball.ch)
- Sepp Andolfatto, Zentralsekretär Swiss Faustball (andolfatto@swissfaustball.ch)