Neu auch im Inland: Zweitstartrecht für Senioren

von Swiss Faustball

Auf Initiative von Alpnach/Amsteg hat der Zentralvorstand von Swiss Faustball beschlossen, das Zweitstartrecht im Seniorenbereich ab sofort auch in der Schweiz anzuwenden. Bislang galt dieses bereits im Ausland. Der entsprechende Abschnitt im Wettspielreglement wurde angepasst. 

Der Artikel 7.5.1 des Wettspielreglements lautet nun wie folgt:

"Spieler dürfen mit einer je Saison einzuholenden Sonderbewilligung in einem andern Verein im Seniorenbereich im In- und Ausland eingesetzt werden, sofern der eigene Verein über keine Seniorenmannschaft verfügt. Die Spielberechtigung im eigenen Verein bleibt erhalten.
Die Sonderbewilligungen fürs Inland erteilen die zuständigen Wettspielbehörden, solche fürs Ausland das Zentralsekretariat von Swiss Faustball (ZS-SF)."

Link zum Wettspielreglement
Link zum Antragsformular "Zweitstartrecht Senioren (Inland)"

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