Neue Regelung im Seniorenbereich

von Swiss Faustball

Grundsätzliche darf ein(e) Spieler(in) währen einer Saison nur in einem Verein des In- oder Auslandes offizielle Wettspiele bestreiten (Wettspielregelement Art. 7.5.1). Ausnahmen bestanden bis jetzt bei Spielerinnen und Nachwuchsspielern, die im eigenen Verein über keine Frauen- beziehungsweise Nachwuchsmannschaft verfügen.

Neu hat der Zentralvorstand von Swiss Faustball (ZV-SF) auf Anliegen der Deutschen Faustball-Liga (DFBL) eine weitere Ausnahme beschlossen. Diese tritt ab der bevorstehenden Hallensaison 2016/17 in Kraft und beinhaltet folgendes:

Spieler dürfen mit einer je Saison einzuholenden Sonderbewilligung des Zentralsekretariats Swiss Faustball in einem anderen Verein im Ausland im Seniorenbereich eingesetzt werden.

Ein entsprechender Antrag kann mit dem entsprechenden Formular dem Zentralsekretariat von Swiss Faustball eingereicht werden.

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