Updates aus dem Zentralvorstand von Swiss Faustball

von Max Meili

von Swiss Faustball


Der Zentralvorstand von Swiss Faustball hat in den letzten Wochen per Zirkularbeschluss einige Entscheidungen getroffen. Diese teilen wir auch an dieser Stelle in Kurzform mit.

Zirkularbeschluss vom 24. 3. März 2023

  • Der ZV-SF hat Felix Leisse einstimmig als U18-Physiotherapeut per 01.04.2023 gewählt.

 

Zirkularbeschluss vom 11. März 2023

  • Auf Antrag der beiden Vereinsvorstände der FG Elgg und dem FBV Ettenhausen werden die beiden Frauenteams der FG Elgg ab der Saison Feld 2023 in die FG Elgg-Ettenhausen integriert
  • Auf Antrag des Ressorts 'Nationaler Spielbetrieb' wurde die Bestimmung von Absatz 7.5.1 des Wettspielreglementes leicht angepasst. Neu lautet der Artikel: «Spielerinnen, welche in einer FG bei den Frauen spielen, dürfen zudem mit einer je Saison einzuholenden Sonderbewilligung der F-KO in einer Männermannschaft des Stammvereins eingesetzt werden.»
  • Auf Antrag des Ressorts 'Nationaler Spielbetrieb' wurde die Bestimmung von Absatz 7.7, Absatz 4 des Wettspielreglementes ergänzt bzw. auf die Frauen ausgeweitet. Neu lautet der Text: «Spieler von Faustballgemeinschaften dürfen in einer Saison nicht gleichzeitig in der Faustballgemeinschaft und in den ihr zugrunde liegenden Vereinen spielen (Ausnahmen: Nachwuchsspieler dürfen bis zum Erreichen des 18. Altersjahres von ihrem Stammverein zur gehörigen Faustballgemeinschaft hin und zurück wechseln, ebenso Frauen).

 

Zirkularbeschluss vom 10. März 2023

  • Auf Wunsch der Regionenvertreter per Zirkularbeschluss festgelegt, dass ab der Saison Feld 2023 gemäss Absatz 2.5.3 des Wettspielreglementes nur noch je eine Mannschaft von der 1. Liga Ost und West in die 2. Liga absteigen muss
  • Auf Wunsch der Regionenvertreter und Antrag per Zirkularbeschluss Absatz 7.4.2 des Wettspielreglementes aufgeweicht. Bisher war die Teilnahme von zwei Teams desselben Vereins in der 1. Liga gänzlich untersagt. Neu dürfen die Wettspielbehörden mit Hilfe einer Sonderbestimmung die Teilnahme von zwei Teams desselben Vereins, begrenzt auf eine Saison, erlauben

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